Häufig gestellte Fragen

Zu Ihrer Information haben wir Fragen zusammengestellt, die bei der Aufnahme bei uns oder im Laufe der Behandlung häufig gestellt werden. Selbstverständlich beantworten wir diese und weitere Fragen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich einfach zu Ihnen zur Aufnahme kommen?

Für Notfälle steht Ihnen unsere Zentrale Notaufnahme (ZNA) rund um die Uhr zur Verfügung. Dort finden Sie stets einen Arzt, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und  die erforderliche Behandlung einleitet. Sie benötigen in diesem Fall keine „Einweisung“ oder „Überweisung“. Folgen Sie ab dem Haupteingang einfach der Beschilderung. Bitte beachten Sie, dass Ihnen in den meisten Fällen eine stationäre Behandlung zumindest für 24 Stunden empfohlen werden wird, da einige Spezial-Untersuchungen, die über eine weiterführende stationäre oder evtl. auch ambulante Behandlung entscheiden, erst am folgenden Tag erfolgen können. Bringen Sie daher vorsorglich persönliche Utensilien für diesen Zeitraum mit.

Was ist eine „vorstationäre“ Behandlung?

Für geplante Behandlungen, die üblicherweise durch Ihren Hausarzt oder Facharzt mit uns terminiert werden, erhalten Sie einen konkreten Termin auf einer kardiologischen Station oder in der Funktionsabteilung. Manchmal finden sog. „vorstationäre“ Untersuchungen statt, die vor der eigentlichen stationären Aufnahme ambulant erfolgen. Ziel ist die Verkürzung des stationären Aufenthaltes. Dies teilen wir Ihnen aber vorab mit. Für diese vorstationäre Behandlung (Dauer ca. 2-4 Stunden) benötigen Sie keine persönlichen Utensilien.

Was muss ich mitbringen?

Um uns die Möglichkeit zu geben, uns umfassend über Ihre Beschwerden und Ihr Krankheitsbild zu informieren, ist es günstig, wenn Sie - sofern vorhanden - wichtige Dokumente zur Aufnahme/vorstationären Behandlung mitbringen:

  • aktuelle Medikamente
  • Evtl. Gerinnungspass (sog. „Marcumar®-Ausweis“)
  • OP-Berichte (z.B. Bypass-Operation, Herzklappen-Operation)
  • Herzklappen-Ausweis
  • Herzschrittmacher- oder ICD-Ausweis
  • Allergie-Pass
  • Entlassungsberichte anderer Krankenhausaufenthalte
  • Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung (sog. „Einweisung“)

Diese Dokumente erhalten Sie selbstverständlich wieder zurück, nachdem wir sie für unsere Krankenakte fotokopiert haben.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, uns evtl. vorhandene gesetzliche Betreuungs-Urkunden (früher „Vormundschaft“), Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen zur Verfügung zu stellen.

Soll ich alle Medikamente bis zur Aufnahme weiter einnehmen?

Ja. Setzen Sie ohne vorherige Rücksprache mit uns oder Ihrem behandelnden Arzt grundsätzlich keine Medikamente eigenständig ab. Falls die vorübergehende Pausierung eines Medikamentes (z.B. Blutgerinnungshemmer wie ASS, Marcumar oder Rhythmus-Medikamente wie Betablocker) aus medizinischer Sicht erforderlich ist, besprechen wir dies vorab mit Ihnen und sagen Ihnen, was Sie tun müssen.

Darf ich am Tag der Aufnahme morgens frühstücken?

Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, nüchtern zur Aufnahme zu erscheinen. Falls dies für bestimmte Untersuchungen (z.B. endoskopischer Ultraschall oder Herzkatheteruntersuchungen) für uns wichtig ist, besprechen wir dies vorab mit Ihnen.

Welche Unterlagen muss ich für eine ambulante Untersuchung mitbringen?

Bei gesetzlich versicherten Patienten dürfen wir ambulante Untersuchungen aufgrund rechtlicher Vorgaben durch die Krankenkassen nur nach Überweisung durch einen Kardiologen durchführen (eine Einweisung oder Überweisung durch den Hausarzt reicht hier nicht aus!). Bitte fragen Sie im Zweifel vorab telefonisch bei unserer kardiologischen Leitstelle nach. Es hilft uns und Ihnen weiter, evtl. vorhandene kardiologische Vorbefunde zu diesem Termin vorliegen zu haben.

Darf ich nach ambulanten Untersuchungen selbst mit dem eigenen Fahrzeug nach Hause fahren?

Falls Sie für eine ambulante Untersuchung (z.B. endoskopischer Ultraschall des Herzens, sog. transösophageale Echokardiographie (TEE)) ein Beruhigungsmittel verabreicht bekommen, dürfen Sie am Tag der Untersuchung aus versicherungsrechtlichen Gründen kein Fahrzeug im Straßenverkehr selber führen. Bitte fragen Sie im Zweifel vorab telefonisch bei unserer kardiologischen Leitstelle nach.